Ablauf, Honorar und Rahmenbedingungen

1. Erste Kontaktaufnahme

Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Nachricht per E-Mail oder auf meiner Mailbox. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche mit Ihnen, ob und wann ein Erstgespräch möglich ist. Vor dem ersten Termin sende ich Ihnen einen verschlüsselten Link, über den Sie Ihre Kontaktdaten und die erforderlichen Angaben sicher übermitteln können.

2. Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dazu, Ihr Anliegen zu verstehen, offene Fragen zu klären und gemeinsam einzuschätzen, welche Form der Unterstützung für Sie passend sein könnte. Dabei können Sie schildern, was Sie zu mir führt, welche Ziele oder Wünsche Sie mitbringen und welche Rahmenbedingungen für Sie wichtig sind.

Wir besprechen außerdem organisatorische Fragen, etwa die mögliche Sitzungsfrequenz, Termine in der Praxis oder online sowie meine fachliche Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

3. Krankenkassenzuschuss

Wenn Sie für Psychotherapie einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, benötigen Sie vor der zweiten Therapiesitzung eine ärztliche Bestätigung. Diese erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Für den Kostenzuschuss sind meist drei Schritte wichtig: Erstens benötigen Sie die ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapiesitzung. Zweitens reichen Sie die Honorarnoten gemeinsam mit dieser Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Drittens ist bei einer Psychotherapie über zehn Sitzungen hinaus ein weiterer Antrag erforderlich, den ich vorbereite und mit Ihnen bespreche.

In dieser Vorlage werden keine persönlichen Geheimnisse oder intimen Inhalte weitergegeben. Die aktuelle Höhe der Kostenzuschüsse unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des ÖBVP oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

4. Weitere Termine, Rhythmus und Setting

Wenn wir nach dem Erstgespräch weitere Termine vereinbaren, legen wir den passenden Rahmen fest. Eine psychotherapeutische Einheit dauert in der Regel 50 Minuten. Für viele Anliegen ist ein wöchentlicher Rhythmus sinnvoll. Andere Abstände können wir bei Bedarf besprechen.

Wenn Sitzungen alle zwei Wochen stattfinden sollen, kann es hilfreich sein, zu Beginn zunächst einige Termine im Wochenrhythmus zu vereinbaren. So entsteht am Anfang mehr Kontinuität. Verpflichtend ist das jedoch nicht. Die Termine können in der Praxis, online oder — wenn sinnvoll — in einer Kombination beider Formen stattfinden.

5. Honorar

Erstgespräch Psychotherapie, 50 Minuten: 70 €

Psychotherapie, 50 Minuten: 120 €

Beratung und Coaching, 50 Minuten: 130 €

Paarberatung / Paartherapie, 80 Minuten: 250 €

Sozialtarife sind in begrenztem Umfang nach Absprache möglich. Sprechen Sie mich gerne bereits bei der ersten Kontaktaufnahme darauf an.

Die Honorarnoten übermittle ich Ihnen verschlüsselt. Dies ist für Psychotherapeut:innen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertraulichkeit ist eine Grundvoraussetzung psychotherapeutischer Arbeit. Inhalte aus den Sitzungen werden nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Auch im Zusammenhang mit einem Krankenkassenzuschuss werden keine persönlichen Geheimnisse oder intimen Inhalte an Ärzt:innen oder Krankenkassen weitergegeben. Für die Übermittlung sensibler Unterlagen nutze ich verschlüsselte Kommunikationswege.

7. Terminabsagen und Ausfallhonorar

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar der vereinbarten Einheit verrechnet.

8. Bei dringendem Bedarf

Wenn Sie sich in einer akuten Krise oder Notlage befinden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Notfallnummern oder Krisendienste.

Erreichbar sind insbesondere der europäische Notruf 112 sowie die österreichische Telefonseelsorge unter 142. Weitere aktuelle Notfallnummern und Beratungsangebote finden Sie auch über den ÖBVP.

9. Geplante Abwesenheiten 2026

Für das Jahr 2026 sind voraussichtlich folgende Abwesenheitszeiten geplant:

  • voraussichtlich KW 27 bis KW 32: längere Sommerpause, mit der Möglichkeit einzelner Sitzungen zwischendurch
  • voraussichtlich KW 42 und KW 43: Abwesenheit
  • voraussichtlich KW 53: Abwesenheit